5 gewesen und habe gesagt, er wisse nicht mehr, ob er das Fahrzeug überhaupt noch fahren könne. Die Beschuldigte 2 habe die Autoprüfung gemacht und da habe der Verstorbene ihr den BWM zu Weihnachten geschenkt. Es sei ein Geschenk gewesen zur kürzlich bestandenen Autoprüfung (vgl. Z. 196 ff. des Einvernahmeprotokolls). Die Beschuldigte 2, welche den BMW geschenkt erhalten haben soll, gab demgegenüber anlässlich ihrer Einvernahme vom 17. Januar 2018 auf Frage, was für einen Personenwagen ihr Grossvater zuletzt besessen habe bzw. gefahren sei, an, dass sie dazu keine Aussagen mache.