Dieser wurde erst im Steuerinventar vom 29. März 2018 aufgeführt, nachdem der Rechtsvertreter des Beschwerdeführers insistiert hatte. Die Beschuldigte 1 gab anlässlich ihrer ersten Befragung vom 17. Januar 2018 auf Frage, was sie zum Fahrzeug BMW 530d, schwarz, welches ihrem Vater gehört habe, sagen könne bzw. wo sich dieser befinde, an, dass der Verstorbene diesen ihrer Tochter geschenkt habe. Er habe das Fahrzeug der Beschuldigten 2 an Weihnachten 2016 geschenkt (vgl. Z. 175 ff. des Einvernahmeprotokolls).