Der Beschwerdeführer erfuhr am 5. April 2017 durch die Zustellung der Verfügung zur Erstellung des Steuerinventars des Regierungsstatthalteramtes G.________ vom Tod seines Vaters. Am 19. September 2017 erstattete er Strafanzeige gegen die Beschuldigten 1 und 2. Er wirft diesen vor, diverse Nachlasswerte im Inventarverfahren verheimlicht und beiseite geschafft sowie sich unrechtmässig Vermögenswerte der Erbengemeinschaft angeeignet zu haben. Anlässlich der Einvernahme vom 15. November 2017 machte der Beschwerdeführer geltend, die Beschuldigte 1 habe das auf seinen Vater eingelöste Fahrzeug BMW 530d einfach mitgenommen.