3. Dem vorliegenden Strafverfahren liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Am 19. März 2017 verstarb F.________ sel. (nachfolgend: Verstorbener). Er hinterliess als gesetzliche Erben seine zwei Nachkommen (Beschwerdeführer und Beschuldigte 1). Der Verstorbene setzte kurz vor seinem Versterben seine beiden Nachkommen in der letztwilligen Verfügung vom 8. März 2017 auf den erbrechtlichen Pflichtteil und setzte für die gesamte frei verfügbare Quote seine Enkelin (Beschuldigte 2) als Erbin ein. Der Beschwerdeführer erfuhr am 5. April 2017 durch die Zustellung der Verfügung zur Erstellung des Steuerinventars des Regierungsstatthalteramtes G.____