1 der Einstellungsverfügung wurde das Strafverfahren gegen die Beschuldigte 2 wegen unrechtmässiger Aneignung sowie wegen Verheimlichung und Beiseiteschaffens von Nachlasswerten im Inventarverfahren eingestellt. Der Beschwerdeführer verlangt, dass der Staatsanwaltschaft die Weisung zu erteilen sei, zusätzliche Beweise bezüglich die unrechtmässige Aneignung des BMW durch die Beschuldigte 2 zu erheben. Eventualiter sei die Beschuldigte 2 wegen unrechtmässiger Aneignung des BMW schuldig zu sprechen und angemessen zu bestrafen.