1. Am 2. September 2019 stellte die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das vom Straf- und Zivilkläger E.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) gegen seine Schwester A.________ (nachfolgend: Beschuldigte 1) und deren Tochter D.________ (nachfolgend: Beschuldigte 2) initiierte Strafverfahren wegen unrechtmässiger Aneignung sowie Verheimlichung und Beiseiteschaffen von Nachlasswerten im Inventarverfahren ganz resp. betreffend die Beschuldigte 1 teilweise ein. Hiergegen erhob der Beschwerdeführer am 16. September 2019 Beschwerde. Er beantragte unter Kosten- und Entschädigungsfolge, Ziff.