6. Der Beschwerdeführer macht demgegenüber in seiner Beschwerdeschrift geltend, dass sein Nettoeinkommen auf keinen Fall CHF 10‘000.00 pro Monat betrage. In den Monaten Januar bis August 2019 habe er durchschnittlich einen Umsatz von CHF 7‘771.30 erzielt. Mit diesem Betrag habe er seiner Mitarbeiterin den Lohn von monatlich CHF 4‘116.65 bezahlt und den Betriebsaufwand von monatlich CHF 2‘032.25 gedeckt. Folglich betrage sein Nettoeinkommen max. CHF 1‘622.70 (recte: CHF 1‘622.40) pro Monat. Als Beilage reichte der Beschwerdeführer die Umsatzzahlen seines C.________ (Geschäft) für die Zeit von Januar bis August 2019 ein.