Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn gegen die betroffene Person Verlustscheine vorliegen oder eine Lohnpfändung besteht. 3.2 Wer eine unzumutbare Härte geltend macht, ist zur Mitwirkung verpflichtet und trägt die Behauptungs- und Beweislast. Um das Existenzminimum festzustellen, sind detaillierte Unterlagen zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen (inkl. definitive Steuererklärung), Angaben zu den Ausgaben (Wohnkosten, Krankenkasse, Versicherungen, Alimente etc.), Fahrzeugen sowie Familien- und/oder Partnerschaftsverhältnissen einzureichen.