1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Die Ziffern 3 und 4 der Verfügung des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 30. August 2019 werden aufgehoben. Das Regionalgericht Berner Jura-Seeland hat einen neuen Verhandlungsort im Sinne der Erwägungen zu bestimmen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 600.00, trägt der Kanton. 3. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers wird am Ende des Verfahrens durch das Regionalgericht festgesetzt.