Geeignet sind daher auch andere Räumlichkeiten in der Nähe von Biel, solange die erforderliche Infrastruktur sichergestellt werden kann. So käme beispielsweise auch der Polizeiposten in Lyss als Verhandlungsort in Frage. Der Entscheid über den neuen Verhandlungsort liegt im Ermessen der Verfahrensleitung des Regionalgerichts und ist nicht von der Beschwerdekammer festzulegen.