Es bestehen damit konkrete Anhaltspunkte, dass dem Beschwerdeführer der Aufenthalt im Gerichtsgebäude in Biel aus gesundheitlichen Gründen nicht zugemutet werden kann und eine Verlegung des Verhandlungsortes angezeigt ist. Wieso eine Verlegung nach Burgdorf oder Moutier erfolgen sollte, ist aber nicht ersichtlich. Die Verhandlung muss nicht zwingend in einem Gerichtssaal stattfinden. Entscheidend ist einzig, dass sich der Verhandlungsort nicht in der Stadt Biel oder einer anderen grösseren Stadt befindet. Geeignet sind daher auch andere Räumlichkeiten in der Nähe von Biel, solange die erforderliche Infrastruktur sichergestellt werden kann.