5. Im Vergleich mit den Einwohnerzahlen und den Infrastrukturen der Städte Bern, Genf, Zürich oder Winterthur kann Biel zwar nicht als Grossstadt bezeichnet werden. Der Beschwerdeführer muss sich denn auch nicht in der Stadt aufhalten, sondern lediglich im Gerichtsgebäude. Diese objektive Sichtweise ändert aber nichts an der durch Fachärzte beschriebenen Phobie des Beschwerdeführers. Biel ist mit einer Einwohnerzahl von über 50‘000 Personen immerhin die zehntgrösste Stadt der Schweiz und die zweitgrösste Stadt im Kanton Bern (vgl. https://www.convivaplus.ch/?page=2308; besucht am 3. Oktober 2019).