Werde er gezwungen, in einer grösseren Stadt zu verweilen, träten bei ihm panikartige Zustände wie Herzrasen, Atemnot, Schweissausbrüche, Angst, verrückt zu werden und die Kontrolle über sich zu verlieren bis hin zu Todesängsten auf. In solchen Situationen könne er weder klar denken, noch sich konzentrieren. Ihres Erachtens wäre eine Anhörung durch die Polizeibehörde oder eines Gerichts in einer kleineren Stadt durchaus möglich (z.B. Burgdorf). Dasselbe ergibt sich aus dem vom Regionalgericht bei ihr eingeholten Bericht vom 24. Februar 2019. Der Gesundheitszustand des Beschwerdeführers ist damit ausreichend belegt und glaubhaft gemacht.