Am 5. Oktober 2018 erhob der Beschuldigte, amtlich vertreten durch Rechtsanwalt B.________, gegen die Verurteilung wegen Sachentziehung und Hausfriedensbruchs sowie Hinderung einer Amtshandlung Einsprache. Mit Verfügung vom 30. August 2019 setzte das Regionalgericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Regionalgericht) die Vergleichs- und anschliessende Hauptverhandlung auf den 11. Dezember 2019, 08.30 Uhr an. Gleichzeitig wies es den Antrag des Beschuldigten, wonach die anzusetzende Hauptverhandlung in Burgdorf stattfinden soll, ab (Ziffer 3). Der Beschuldigte (nachfolgend: Beschwerdeführer) reichte am 12. September 2019 Beschwerde ein.