1. Mit Strafbefehl vom 27. September 2018 der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland wurde der Beschuldigte wegen Sachentziehung, Hausfriedensbruchs, Hinderung einer Amtshandlung, übler Nachrede, Beschimpfung, Widerhandlung gegen das Waffengesetz sowie Widerhandlug gegen das Tierschutzgesetz verurteilt. Am 5. Oktober 2018 erhob der Beschuldigte, amtlich vertreten durch Rechtsanwalt B.________, gegen die Verurteilung wegen Sachentziehung und Hausfriedensbruchs sowie Hinderung einer Amtshandlung Einsprache.