Nach wie vor bestehen jedoch das grosse Risiko weiterer Delinquenz und die dringende Gefahr, dass sich seine von Ziellosigkeit und fehlender Motivation geprägten negativen Verhaltensmuster weiter festigen. Es ist zwar lobenswert, dass der Beschwerdeführer versucht, sich von seinem delinquenten Umfeld zu distanzieren und dass er sich um eine Tagesstruktur bemüht und auf Arbeitssuche geht. Dies vermag aber nicht darüber hinwegzutäuschen, dass der bald achtzehnjährige junge Mann weder über eine Lehrstelle noch eine sonstige regelmässige, bezahlte Arbeitsstelle verfügt.