Durch die angeordnete Unterbringung wird der Beschwerdeführer von der problematischen Peergroup ferngehalten und es wird ihm die notwendige erzieherische und therapeutische Hilfe geboten. Der positive Verlauf der Auslandplatzierung in Südfrankreich hat gezeigt, dass ein strukturierter Rahmen für den Beschwerdeführer geeignet ist, ihn aus der Gefährdungslage zu befreien. Im Rahmen der vorübergehenden geschlossenen Unterbringung ist beabsichtigt, ein Gutachten über den Beschwerdeführer zu erstellen, welches sich zu der für ihn am geeignetsten Schutzmassnahme äussert.