4.1 des Beistandsberichts Kindesschutz vom 4. Juli 2019. Es sind somit verschiedene Faktoren wie der multiple Drogenkonsum, die mangelnde berufliche Eingliederung und damit verbunden der fehlende Halt und die fehlende Struktur, die ungeregelte Wohnsituation, die problematische Peergroup, das wiederholt delinquente Verhalten und die Überforderung der Eltern, die den Beschwerdeführer in die jetzige Krise geführt haben. 8.3 Die bisher organisierten zivilrechtlichen Interventionen durch die KESB waren nicht zielführend.