Ausserdem liess die zu Beginn seiner Rückkehr noch vorhandene Motivation für die Berufsvorbereitung nach. Diesbezügliche Misserfolge versuchte er mit Gewaltexzessen gegen Sachen sowie durch Rückzug zu seiner Peergroup zu bewältigen. Der Beschwerdeführer verfügte weder über eine geregelte Wohnsituation noch über eine Tagesstruktur. Die Bezie-