5. Die Jungendanwaltschaft begründete die angefochtene Verfügung vom 5. September 2019 wie folgt: Durch die unklare Wohnsituation, die fehlende Tagesstruktur, den Konsum von Cannabis (und allfälliger weiterer Suchtmittel) und die problematische Peergroup ist A.________ in seiner Entwicklung stark gefährdet. Es liegen zudem folgende weitere problematische Bereiche und Entwicklungen vor: