Gleichentags sowie am darauffolgenden Tag habe sie ihn mehrmals zu erreichen versucht. Da sie kein Zeichen von ihm erhalten habe, habe das Vorstellungsgespräch bei der P.________ (Institution) abgesagt werden müssen. Ebenfalls sei das Taschengeld (Sozialhilfe) per sofort eingestellt worden, weil er nicht kooperiert habe. Der Beschwerdeführer habe sich auch nicht wie abgemacht bei der Kantonspolizei Bern gemeldet, um der verfügten erkennungsdienstlichen Erfassung inkl. Abnahme eines Wangenschleimhautabstrichs (abgekürzt: WSA) zur Erstellung eines DNA-Profils Folge zu leisten.