Am 17. bzw. 21. Juli 2019 eskalierte die Situation zwischen dem Beschwerdeführer und seinen Eltern. Die Eltern haben wegen diesen Vorfällen eine Anzeige wegen Diebstahls, Sachbeschädigung und Drohung erstattet (vgl. Anzeige vom 24. Juli 2019). In der Folge erhielt der Beschwerdeführer Hausverbot bei den Eltern. 3.2 Am 6. August 2019 fand vor der Jugendanwaltschaft eine Einvernahme mit dem Beschwerdeführer statt. Anlässlich dieser Einvernahme vereinbarte die Jugendanwaltschaft mit dem Beschwerdeführer, dass er in den nächsten drei Wochen Kontakt mit der L.________ (Institution) in Bern aufnehme und keine Delikte mehr verübe.