Der Beschwerdeführer konnte sich nicht mehr an die geltenden Regeln halten, weshalb das J.________ (Institution) nicht bereit war ihn aufzunehmen. Er war über die Absage so wütend und enttäuscht, dass er im Anschluss das Mobiliar seines Zimmers im J.________ (Institution) demolierte (vgl. Anzeigerapport wegen Sachbeschädigung vom 24. April 2019 der Kantonspolizei Basel-Stadt). In der Folge kehrte der Beschwerdeführer für einzelne Übernachtungen nach Hause zurück. Ansonsten hielt er sich bei Bekannten auf.