Gemäss Auskunft der Kantonspolizei Bern stehen angeblich noch weitere Anzeigen aus (vgl. Aktennotizen der Jugendanwaltschaft vom 8. August 2019 und vom 16. August 2019). 1.2 Zu Beginn der Strafuntersuchung sah die Jugendanwaltschaft nach einem intensiven Austausch mit der Kindes- und Erwachsenschutzbehörde (abgekürzt: KESB) Oberaargau davon ab, sofort jugendstrafrechtliche Schutzmassnahmen zu verfügen. Ihrer Ansicht nach bestand die Chance, dass die sorgfältig betriebenen zivilrechtlichen Massnahmen beim Beschwerdeführer eine Verhaltensänderung bewirken.