Das gegen den Beschwerdeführer hängige Strafverfahren musste in der Folge auf folgende Tatbestände ausgedehnt werden: - Diebstahl (mehrfach begangen); - Hinderung einer Amtshandlung; - Unanständiges Benehmen (mehrfach begangen); - Konsum von Cannabis (mehrfach begangen); - Sachbeschädigung (mehrfach begangen); - Wegwerfen, Zurücklassen oder Ablagern von Abfällen ausserhalb von Abfallanlagen oder Sammelstellen; - Drohung. Gemäss Auskunft der Kantonspolizei Bern stehen angeblich noch weitere Anzeigen aus (vgl. Aktennotizen der Jugendanwaltschaft vom 8. August 2019 und vom 16. August 2019).