4. Zu eröffnen: - dem Strafkläger/Beschwerdeführer, a.v.d. Fürsprecher F.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - dem Beschuldigten 1, v.d. Fürsprecher B.________ - dem Beschuldigten 2, v.d. Rechtsanwalt D.________ (mit den Akten) - der Kantonalen Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben, Staatsanwältin H.________ Bern, 16. Dezember 2019 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Die Präsidentin: