12 personal des Universitätsspitals Zürich (abgekürzt: USZ) Strafanzeige wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung und fahrlässiger Tötung zum Nachteil ihres Vaters erstattet hat. Es stellte sich die Frage, ob die Tochter als nahe Angehörige des Opfers zur strafprozessualen Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung legitimiert ist. Das Obergericht des Kantons Zürich kam zum Schluss, dass unter dem Blickwinkel des Gleichbehandlungsgebots (Art. 8 BV) der in Art.