Ein Verstoss gegen den Gleichheitsgrundsatz liege damit nicht vor (Urteil des Bundesgerichts 6B_307/2019 vom 13. November 2019 E. 3.2.3 und E. 3.2.4, zur Publikation vorgesehen). 10.4 Die aktuelle Rechtslage betreffend die Zulassung von Opfern beim Bundesgericht hat den ehemaligen Nationalrat Mauro Poggia am 11. Dezember 2012 dazu bewogen, eine Initiative einzureichen (Nr. 12.492; «Zulassung zum Bundesgericht. Beseitigung der ungerechtfertigten Ungleichbehandlung von Opfern»). Gemäss dieser Initiative soll Art. 81 Abs. 1 Bst. b BGG durch eine neue Ziff. 4 ergänzt werden.