4. 4.1 In der Beschwerde beruft sich der Beschwerdeführer darauf, dass ein Opfer Anspruch auf möglichst einfache und rasche Durchsetzung seines Zivilanspruchs gegen die beschuldigte Person haben müsse. Wenn Staatshaftungsansprüche in einem Verfahren nach Massgabe der Zivilprozessordnung (ZPO; SR 272) beurteilt würden, sei die geschädigte Person den finanziellen Risiken des Zivilprozesses ausgesetzt. Ausserdem könne ein Entscheid im Strafpunkt auch auf öffentlichrechtliche Haftungsansprüche Auswirkungen haben.