An dieser Stelle sei der Hinweis erlaubt, dass E.________, um Aussicht auf Durchsetzung seiner Ansprüche zu haben, ein Staathaftungsverfahren gemäss Art. 104a PG vor dem zuständigen Zivilgericht gegen das Inselspital einleiten müsste. Dort könnte, sofern die weiteren Voraussetzungen ebenfalls gegeben wären, sein Gesuch im Lichte von Art. 29 Abs. 3 BV neu beurteilt werden.