Strafuntersuchungen im Zusammenhang mit möglichen medizinischen Behandlungsfehlern werden neu zentralisiert durch die Kantonale Staatsanwaltschaft geführt. 1.5 Mit Verfügung vom 5. August 2019 stellte die Staatsanwaltschaft die Verletzung von Bundesrecht fest, indem Fürsprecher F.________ als amtlicher Rechtsbeistand des Beschwerdeführers im Hinblick auf die Durchsetzung der Zivilansprüche gegen die Beschuldigten eingesetzt worden sei. Der Beschwerdeführer könne jedoch keine solchen Zivilansprüche geltend machen, sondern lediglich Staatshaftungsansprüche gegen das Inselspital Bern und subsidiär gegen den Kanton Bern.