_ aus seinem Mandat als amtlicher Anwalt des Beschwerdeführers. Gleichzeitig setzte sie dem Beschwerdeführer eine Frist an, um die Bestellung eines anderen unentgeltlichen Rechtsbeistands zu beantragen. Innert zweimal gewährter Fristerstreckung stellte der Beschwerdeführer am 19. Dezember 2018 ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege unter Beiordnung von Fürsprecher F.________ als unentgeltlicher Rechtsbeistand. Dieses Gesuch hiess die Kantonale Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben mit Verfügung vom 7. März 2019 gut.