Er konstituierte sich als Privatkläger. In der Folge eröffnete die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland am 29. August 2017 eine Untersuchung wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen unbekannte Täterschaft. 1.2 Mit Verfügung vom 10. November 2017 gewährte die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland dem Beschwerdeführer rückwirkend per 3. Oktober 2017 (Eingang des Gesuchs) die unentgeltliche Rechtspflege, unter Beiordnung von Rechtsanwalt G.________ als unentgeltlicher Rechtsbeistand.