Damals habe ihn der Privatkläger zu sich nach Hause eingeladen und dann die Polizei alarmiert, weil er bekifft gewesen sei. Daraufhin sei ihm der Führerausweis entzogen worden. Weiter erklärte der Beschwerdeführer, dass er eigentlich eine Gegenanzeige gegen den Privatkläger wegen falscher Anschuldigung erheben müsste. In diesem Zusammenhang verlangte er eine Zahlung des Privatklägers in der Höhe von CHF 100‘000.00. 1.5 Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte in ihrer Stellungnahme vom 20. September 2019 die kostenfällige Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei.