1. Am 21. August 2019 stellte die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Strafverfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen angeblichen Fahrens unter Drogeneinfluss am 9. Juni 2019 ein, auferlegte ihm die Verfahrenskosten von CHF 1‘209.80 und richtete ihm keine Entschädigung aus. Gegen die Auferlegung der Verfahrenskosten erhob der Beschwerdeführer am 3. September 2019 Beschwerde mit dem sinngemässen Antrag, die Verfahrenskosten auf die Staatskasse zu nehmen.