Die Staatsanwaltschaft hat ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses wird Aufschluss über Art und Ausmass der Gefährlichkeit sowie allfälligen Behandlungsmassnahmen geben. Da die Haft derzeit mit Kollusion- und Fluchtgefahr begründet werden kann und das Gutachten noch aussteht, verzichtet die Beschwerdekammer auf eine eingehende Prüfung des Haftgrunds der Wiederholungsgefahr.