9 konkrete Details zum Arbeitsverhältnis fehlen. Anders als der Beschwerdeführer meint, können solche Details – zumindest via Rechtsvertretung – trotz Untersuchungshaft geklärt werden, zumal in der vorliegenden Konstellation wohl kaum deren viele zu regeln oder zu verhandeln wären. Abgesehen davon ist zweifelhaft, ob die Möglichkeit, eine Arbeitsstelle antreten zu können, den Beschwerdeführer tatsächlich von einer Flucht oder von einem Untertauchen abhalten würde.