Jedoch verhält es sich so, dass die Tatsachen, dass er in der Schweiz geboren und aufgewachsen ist und seine Eltern und weitere Verwandte hier leben, noch lange nicht die Voraussetzungen eines Härtefalls erfüllen (vgl. etwa Urteil des Bundesgerichts 1B_358/2019 vom 5. August 2019 E. 3.4). Dem Protokoll «Befragung zur Person» der Polizei Kanton Solothurn vom 10. November 2018 und dem im Hinblick auf die Prüfung der strafrechtlichen Landesverweisung erfolgten Bericht des Migrationsamts des Kantons Solothurn vom 6. März 2019 können u.a. entnommen werden, dass der Beschwerdeführer zum einen seine Lehre nicht abgeschlossen