__ Einfluss zu nehmen. Ausserdem soll der Beschwerdeführer den – derzeit gestützt auf eine summarische Würdigung als glaubhaft zu bezeichnenden – Aussagen von J.________ vom 14. März 2019 zufolge gegenüber H.________ gesagt haben «wart nur, di fing i o no». Mittlerweile drohen dem Beschwerdeführer im Fall einer Verurteilung eine empfindliche Freiheitsstrafe und die Landesverweisung. Er hat Strafanzeige gegen die Geschädigten eingereicht und schildert den Ablauf der Vorfälle komplett anders.