Mit Eingaben vom 6. Mai 2019 und 9. Mai 2019 reichte der Beschwerdeführer gegen die am Vorfall vom 16. Februar 2016 in K.________ (Ort) Beteiligten Strafanzeige ein (u.a. wegen Angriffs, evtl. Körperverletzung, Tätlichkeit). Soweit E.________ betreffend führte er aus, es sei zu einer verbalen Auseinandersetzung (wegen anderer Frauen) und anschliessend zu Handgreiflichkeiten gekommen, wobei E.________ geschrien, Gegenstände in der Wohnung herumgeworfen und 4 ihn schliesslich geschlagen habe. Dabei habe er sich diverse Blessuren zugezogen.