Gemäss Anzeigerapporten der Polizei Kanton Solothurn vom 21. November 2018 wird der Beschwerdeführer ausserdem beschuldigt, am 3. Mai 2018, in der Zeit von ca. 02.00 Uhr bis ca. 05.00 Uhr, I.________, eine damalige «Liebesbekanntschaft», nach einer zunächst verbalen Auseinandersetzung mit mehrfachen Faustschlägen sowie einem Fusstritt malträtiert zu haben. Ferner soll er ein Messer behändigt, ihr dieses an den Hals gehalten und dann mit dessen Klingenspitze mehrmals auf die Küchenablage eingestochen haben (Vorakten ARR 19 77, pag. 47 ff.). Als Folge dieser Auseinandersetzung trug I.___