Bei G.________ wurden nebst Nasen-/Jochbeinquetschung weitere Prellungen am Oberschenkel rechts, an den Rippen sowie eine leichte Hirnerschütterung diagnostiziert. Gemäss Anzeigerapporten der Polizei Kanton Solothurn vom 21. November 2018 wird der Beschwerdeführer ausserdem beschuldigt, am 3. Mai 2018, in der Zeit von ca. 02.00 Uhr bis ca. 05.00 Uhr, I.________, eine damalige «Liebesbekanntschaft», nach einer zunächst verbalen Auseinandersetzung mit mehrfachen Faustschlägen sowie einem Fusstritt malträtiert zu haben.