Soweit E.________ betreffend kann dem Bericht des Spitals Langenthal vom 12. März 2019 entnommen werden, dass bei ihr ein Schädel-Hirn- Trauma Grad I sowie eine Rücken-, Becken- und Hüftkontusion links diagnostiziert worden sind (Vorakten ARR 19 41, auch zum Folgenden). Ausserdem soll sie während des Spitalaufenthalts eine grosse psychische Belastung erlitten haben und in der Folge psychiatrisch betreut worden sein. Den Akten zufolge erlitten H.________ und F.________ kleinere Verletzungen und Blessuren. Bei G.________ wurden nebst Nasen-/Jochbeinquetschung weitere Prellungen am Oberschenkel rechts, an den Rippen sowie eine leichte Hirnerschütterung diagnostiziert.