Die erlittene Bauchverletzung musste operiert werden. Gemäss rechtsmedizinischem Gutachten zur körperlichen Untersuchung des IRM Bern vom 26. Februar 2019 (Vorakten ARR 19 41) soll von den Verletzungen keine akute Lebensgefahr ausgegangen sein. Betont wird aber ausdrücklich, dass es durch einen Messerstich in den Bauch zu einer Verletzung grösserer Blutgefässe und damit zu einem allenfalls grösseren Blutverlust sowie zur Verletzung innerer Organe mit entsprechenden Folgen und zu einer Wundinfektion mit allfälliger Generalisierung hätte kommen können.