_ einzustechen. Nachdem D.________ vom Messer getroffen «zu Boden gegangen» sei, soll der Beschwerdeführer weiter mit den Füssen auf ihn eingetreten haben (gegen Kopf, Bauch und Rücken). Auf lautes Zurufen hin, dass er aufhören solle, habe sich der Beschwerdeführer schliesslich beruhigt und von D.________ abgelassen. Das Messer habe er auf dem Boden deponiert. Danach habe er sich bei D.________ entschuldigt und ihn auf die Wange geküsst. Nach Eintreffen der Polizei und des Rettungswagens wurde D.________ ins Spital überführt. Die erlittene Bauchverletzung musste operiert werden.