Vorakten ARR 19 41]). Weiter kann dem Anzeigerapport entnommen werden, dass auch der Beschwerdeführer kurze Zeit später die Wohnung verlassen hat und nach draussen gelangt ist. Gemäss Aussagen von J.________ habe er ein kleines Küchenmesser in der Hand gehalten. Er sei direkt auf D.________ losgegangen und habe mit den Fäusten auf ihn eingeschlagen. Weiter habe er mind. zweimal versucht, mit dem Messer auf 3 D.________ einzustechen.