der Vorakten ARR 19 77): Im Anschluss an die Auseinandersetzung mit dem Beschwerdeführer kontaktierte E.________ ihre Tochter, G.________, und bat sie, zu kommen und die Polizei anzurufen. Diese wiederum rief ihre Schwester, H.________, an und teilte ihr mit, dass die Mutter wieder zusammengeschlagen worden sei. Zusammen mit einer Kollegin (F.________) brach sie zum Wohnort ihrer Mutter auf. Auch H.________ begab sich – begleitet von J.________ und D.________ – zum Wohnort ihrer Mutter. Vor Ort kam ihnen die Mutter entgegen.