Die Mindeststrafandrohung für eine Vergewaltigung liegt bei einem Jahr (Art. 190 Abs. 1 Schweizerisches Strafgesetzbuch [StGB; SR 311]). Damit liegt ein Fall vor, in welchem der Beschwerdeführer zwingend durch einen Rechtsanwalt verteidigt werden muss. Auf das Argument, dass die die Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft verfassende Staatsanwältin «naturgemäss» in solch einer Angele-