1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) ein Strafverfahren wegen sexueller Handlungen mit Kindern, sexueller Nötigung sowie Vergewaltigung. Mit Verfügung vom 14. Januar 2019 wurde Rechtsanwalt B.________ als amtlicher Verteidiger des Beschwerdeführers eingesetzt. Diese Verfügung wurde dem Beschwerdeführer am 15. Januar 2019 eröffnet. Er erhob dagegen am 23. Januar 2019 Beschwerde. In ihrer Stellungnahme beantragte die Generalstaatsanwaltschaft die kostenfällige Abweisung der Beschwerde.