3. Es werden keine Entschädigungen ausgerichtet. 4. Zu eröffnen: - dem Straf- und Zivilkläger/Beschwerdeführer, v.d. Rechtsanwalt G.________ - dem Beschuldigten 2 - dem Beschuldigten 3+4, beide v.d. Rechtsanwalt D.________ - der H.________GmbH - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland, Staatsanwalt T.________ (mit den Akten) Bern, 18. November 2019 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Die Präsidentin: